AGB

Veranstaltung: Mystic Creatures Festival (08.-12.09.2023)
Veranstalter: Mystic Creatures UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift: Samariterstraße 27, 10247 Berlin

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”)  regeln das Verhältnis zwischen der Mystic Creatures UG ( “Veranstalter”) und dem Vertragspartner (“BesucherIn”) bezüglich der Teilnahme und dem Ticketverkauf für das Mystic Creatures Festival.

Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der/die BesucherIn den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu. Ergänzend gelten die Hausordnung und die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

1.2 Der Veranstalter behält sich vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Website: https://www.mysticcreaturesfestival.de/agb

2. Kaufvertrag

2.1 Durch den Ticketkauf geht der/die KartenerwerberIn einen Kaufvertrag mit der Mystic Creatures UG ein. Mit Kauf eines Tickets erhält der/die BesucherIn eine Eintrittsberechtigung und einen garantierten Zeltplatz. Der/Die BesucherIn erhält das Ticket in Form eines individuellen QR Codes per E-Mail zugesendet.

2.2 Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich oder privat weiterzuverkaufen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuch. Mit der Weitergabe der Eintrittskarte an einen Dritten tritt der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechten und Pflichten in den Kaufvertrag ein und erkennt diese AGB an.

2.3 Eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

2.4 Tickets können nur über unseren Ticketshop unter (Website) erworben werden. Es gelten nur die über diesen Ticketshop erworbenen Tickets.

3. Umtausch, Widerrufsrecht

Ein Rückgaberecht von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Einzelfallprüfung vor.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Veranstaltung

Das Festival findet vom 08.-12.09.2023 statt. Das Veranstaltungsgelände besteht aus dem Festivalgelände, dem Campinggelände sowie dem Parkplatz.

4.2 Einlass / Zutrittsberechtigung

Der Einlass zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte (QR-Code) erlaubt. Die Personalisierung des Festivaltickets ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Zutritt zum Autocamping, sowie das Camping mit dem Auto darauf, ist nur mit gültigem Autocamping-Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

4.3 Der Zutritt zum Parkplatz, sowie das Parken auf dem Parkplatz ist nur mit gültigem Parkplatz Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

4.4 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt auf dem gesamten Festivalgelände einschließlich Camping- und Parkplatz nicht gestattet.

4.5 Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände und Campinggelände ist nicht gestattet.

4.6 Verstößt der/die BesucherIn gegen die Vorgaben der AGB, der Hausordnung oder unserem code of conduct, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese/n BesucherIn, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren die Eintrittskarte und das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.

4.7 Der Zutritt zu allen der Veranstaltung zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.

4.8 Der Zutritt erfolgt ausschließlich gegen Entwertung des Tickets erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich. Sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband, werden des Geländes verwiesen. Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des Geländes, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen. Den Aushängen, Zutrittsbestimmungen und Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.

4.9 Der Veranstalter behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer Kleidung und Einstellung das Festival betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

4.10 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, BesucherInnen aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die BesucherIn nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des/der BesucherIn begründet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

4.11 Das Mitbringen von spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.

4.12 Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

4.13 Absage/Abbruch/Verlegung der Veranstaltung Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangement, die der/die BesucherIn einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Website sowie über alle Kanäle bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber.

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung unterbrochen oder abgesagt werden. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von FestivalbesucherInnen durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der BesucherInnen.

4.14 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich zu verlegen oder bei Abbruch nachzuholen, soweit dies für den/die BesucherIn zumutbar ist. Wird die Veranstaltung verschoben oder im Falle der Absage oder des Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

5. Bild- und Tonaufzeichnungen

5.1 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt. Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender KünstlerInnen kann strafrechtliche Folgen haben. Der Veranstalter lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.

5.2 Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

5.3 Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der/die BesucherIn der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des/der BesucherIn unentgeltlichen Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.

6. Haftung

6.1 Jede/r BesucherIn haftet für den von ihm verursachten Schaden.

6.2 Das Betreten des Festivalgeländes, des Zeltplatzes, der Freiflächen, Waldflächen, Wasser- und Seeflächen, Badestelle und Räumlichkeiten etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit die der Veranstalter vorsätzlich oder leicht fahrlässig herbeigeführt hat.

6.3 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die BesucherIn vertrauen darf.

6.4 Die Haftung des Veranstalters, bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten, ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der BesucherIn zuzurechnen sind. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

6.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6.6 Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

6.7 Der/die BesucherIn ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine/ihre Gesundheit ausgehen kann. Der/die BesucherIn hat selbst darauf zu achten, dass er/sie sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

6.8 Die Benutzung des Park- und Campingplatzes erfolgt auf eigene Nutzung und Gefahr. Jegliche Haftung und sämtliche Ansprüche für Schäden oder Verlust gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Zugangsberechtigte akzeptiert die Hausordnung. Die Benutzung der Campingfläche und des Parkplatzes ist unbewacht, wir übernehmen keinerlei Haftung.

7. Programmänderungen

7.1 Das Programm ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert werden. Änderungen des Programms inklusive Wegfall einzelner KünstlerInnen führen nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt ausdrücklich Künstlerabsagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.

7.2 Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge und auf allen bekannten öffentlichen Kommunikationswegen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

8. Hausrecht

8.1 Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

8.2 Das Veranstaltungsgelände wird im Rahmen des Festivals zusätzlich mechanisch bzw. technisch gesichert. Der Versuch, sich auf jegliche Art und Weise unbefugt Zugang zu dem Veranstaltungsgelände zu verschaffen, ist untersagt. Gegen jede Form von Hausfriedensbruch werden rechtliche Schritte eingeleitet.

9. Keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren Der Veranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr

10. Cashless System

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers PurpleX (https://www.purplex.com/agb/).

Eine Auszahlung des Restguthaben kann über folgenden Link https://my.purplex.com/webshop/mystic-creatures-2023 beantragt werden. Dafür wird der Chip vom Wristband benötigt. Auf der Rückseite des Chips befinden sich 2 Zahlen-/Buchstabenkombinationen. Die 1. Ist die ID und die 2. ist die Pin. Mit den beiden Zahlen kannst du dich einloggen und den Restbetrag spenden oder auf ein Konto deiner Wahl überweisen lassen. Ohne den Chip ist eine Auszahlung nicht möglich.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Veranstalter hält sich an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben des Käufers werden nur in diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.

11.2 Es gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

11.3 Der Einbindung von AGB des Endkunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

11.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

11.6 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

11.7 Erfüllungsort ist der Campingplatz Inter Nos Błędno 1, Złocieniec, Polen

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